13. Arbeitsmodul "Zuverlässigkeit"

Wie in Kollektiven allgemein üblich haben auch wir mit teilweise mangelnder Zuverlässigkeit von Beteiligten zu kämpfen. Um die dadurch entstehenden Schäden zu begrenzen, haben wir folgendes ausgetüftelt:

Kollektivisten/innen die aktiv sein wollen definieren im Hintergrund ihre Zuständigkeit, etwa "Sprecher Hamburg für Stadtteile xy", "Orga-Kleinjobs auf Zuruf" oder "Einladungen zum Jahrestreffen". Wer dann zusagt einen Job zu übernehmen und dies nach dreimalier Erinnerung nicht macht, wird als "versteckt" markiert und verliert damit sein Veto-Recht bzw. darf nicht mehr mitbestimmen. Das Mitspracherecht würde nicht berührt, und die Person wird auch nicht öffentlich als unzuverlässig angeprangert; nur wer ganz genau im Hintergrund nachforscht, könnte sehen wer sich als unzuverlässig erwiesen hat. Die aktiven Kollektivisten können aber sehen wem man neue Jobs geben kann und wem evtl. nicht. Da sich Menschen und Lebensumstände aber auch ändern können, kann diese Einordnung nach drei Monaten wieder entfallen; Hinweis genügt.