Bierbrauen sollte man Profis überlassen, am besten solchen mit viel Erfahrung und fairer Arbeitsweise. Wir haben uns extra einen Franken ausgesucht: Das Premium-Bier wird von der Klosterbrauerei Weissenohe gebraut und ist ein Pils, also ein untergäriges Lagerbier, mit einem relativ hohen Stammwürze-Gehalt von 11 Grad Plato und einem Alkoholgehalt von rund 5 Volumenprozent. Welche Brau-Schritte nacheinander nötig sind, ist recht gut hier erklärt oder hier gezeigt. Kurzform: 


1. Gerste (spezielle Braugerste) wird zum Keimen gebracht, dann geröstet und geschrotet
2. Wasser wird hinzugegeben, also die sogenannte Maische angesetzt und erhitzt
3. Unlösliche Malzreste (der Treber) werden herausgefiltert, Wasser wird zugegeben
4. Die nun sogenannte Würze wird erhitzt, währenddessen wird Hopfen zugegeben
5. Beim Premium-Bier: ein bestimmter Teil der Würze wird zum richtigen Zeitpunkt entnommen und separat auf eine höhere Temperatur erhitzt, dann wieder zugegeben
6. Die gekochte Würze wird Sud genannt und wieder gefiltert, quasi durch eine Zentrifuge
7. Die so entstehende Anstellwürze wird gekühlt, dann wird Hefe zugesetzt
8. Eine Woche Gärung folgt, Kohlensäure und Alkohol entstehen
9. Das sogenannte Jungbier muss noch ein paar Wochen im Tank nachgären
10. Zuletzt wird gefiltert und dann in Flaschen oder Fässer abgefüllt.


Die Abfüllung des Premium-Biers läuft bei Kaiser Bräu in einer ziemlich modernen Anlage, die z.B. automatisch den Alkoholgehalt und die Dichtigkeit der verschlossenen Flaschen misst, zum Teil mit Strom aus einer Solaranlage betrieben wird und sogar eine eigene Abwasserkläranlage hat. Genaueres in der Umwelterklärung auf deren Seite. Einen Fotobericht haben wir noch nicht, rein technisch laufen die gleichen Schritte wie bei der Produktion von Premium-Cola ab der Überschrift Nr. 2. 



Trivia: Auf dem Etikett des Premium-Biers wird ab der fünften Produktion nicht mehr "Pils" stehen. Daran ist Emmentaler Käse Schuld, bzw. vielmehr ein Staatsvertrag zwischen der Schweiz und der damals Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (heute Tschechien) von 1973! Kein Witz. Das Ganze ist so angelegt, dass ohne Anstoß der Tschechen keine Ermittlungen aufgenommen werden. Dann aber müsste die Schweiz Pils-Biere von Amts wegen verfolgen. Es können Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden, und / oder Geldstrafen von bis zu 40.000 Franken. Diese Summe ist für große Hersteller evtl das Risiko wert, uns ist es deutlich zu heiß. Was wir über den Sinn solcher Gesetze denken, lässt sich erahnen ...