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Wie viel Koffein ist gesetzlich erlaubt? Wie muss Koffein gekennzeichnet werden? Nach §1 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) [9] müssen Limonaden und limonadenähnliche Erfrischungsgetränke, die Koffein enthalten, eine Bezeichnung tragen, die in klarer und nicht zweideutiger Weise auf den Koffeingehalt aufmerksam macht. Getränke, die mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter enthalten, müssen mit der Angabe „erhöhter Koffeingehalt“ gekennzeichnet sein. Außerdem muss der Koffeingehalt in Klammern in Milligramm pro 100 Milliliter angegeben werden (§ 8 LFGB) [9]. Laut dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist Koffein, ebenso wie Alkohol und Nikotin, eine legalisierte Droge und taucht daher nicht im Gesetz auf. |